Die Gebühren eines Rechtsanwalts bestimmen sich nach dem Rechts-anwaltsvergütungsgesetz (RVG): meist nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit und je nach Art der Tätigkeit des Anwalts. Wird z.B. außergerichtlich 2.000€ Schadensersatz gefordert, so betragen bei durchschnittlichem Aufwand des Anwalts die Kosten 280,60 € inkl. MwSt..
Alternativ können die entstehenden Kosten individuell vereinbart werden (z.B. nach Zeitaufwand oder als Pauschalhonorar), jedoch bei gerichtlicher Vertretung nicht unterhalb der RVG-Sätze.
Gerne berechnen wir Ihnen vor Beauftragung die Höhe der zu erwartenden Kosten.
Oft hat der rechtliche Gegner die Kosten zu tragen bzw. Ihnen als Schaden zu ersetzen.
Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie dort, inwieweit diese eintritt.
Für Details finden Sie auf der Webseite des Deutschen Anwaltvereins (DAV) einen Gebührenrechner.